Covid-19 Info
Auf Grund der aktuellen Situation Informieren wir die Gottesdienstbesucher über das Schutzkonzept und die Vorkehrungen für einen Gottesdienstbesuch.
Das Wichtigste in Kürze:
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Abstandsregeln einhalten, kein Händeschütteln
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Desinfektionsmittel beim Eingang verwenden
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Maskentragpflicht ab dem 12.10.2020 ab dem 12 Lebensjahr!
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Bei Krankheitssymptomen zuhause bleiben
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Angaben der Personalien (Werden nach 2 Wochen automatisch gelöscht)
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Weitere Informationen
Schutzkonzept für den Gottesdienst:


Öffentliche Veranstaltungen
Grundsätzlich gilt: Veranstaltungen sind verboten.
Es gibt aber Ausnahmen. Diese finden Sie hier.
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Erlaubt sind religiöse Veranstaltungen mit höchstens 50 Personen.
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Erlaubt sind Bestattungen, die im Familienkreis und engen Freundes Familienkreis durchgeführt werden.
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Erlaubt sind Parlaments- und Gemeindeversammlungen, politische Demonstrationen sowie Unterschriftensammlungen für Referenden und Initiativen. Auch Veranstaltungen zur politischen Meinungsbildung (Infoveranstaltungen zu Abstimmungsvorlagen) sind mit höchstens 50 Personen erlaubt.
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Im Profibereich von Sport und Kultur: Erlaubt sind Wettkampfspiele und Auftritte ohne Publikum (z.B. für Fernsehübertragungen).
Für all diese Ausnahmen muss ein Schutzkonzept umgesetzt werden.
Auszug aus der Seite des BAG unter Punkt: Öffentliche Veranstaltungen